Forensische Analysen
Karsten Königsfeld
Sachverständiger IT-Forensic
(lokale und mobile Systeme)
DEKRA Zertifikats-Register-Nr.: PC-15904-41 (2017-2020)
Alles hinterlässt Spuren. Auch in der IT.
Beweissicherung und Datenwiederherstellung sind nicht nur (aber auch) im kriminalistschen Bereich ein wachsendes Thema. Wo Datenwiederherstellung für Firmen und Privatpersonen relevant ist, sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaften und Gerichte im Zusammenhang mit Strafverfolgung auf die fundierte fornesische Analyse eines zertifizierten Sachverständigen angewiesen, die nachvollziehbar und gerichtsverwertbar ist.
Als Sachverständiger IT-Forsenic stehe ich Ihnen zur Klärung Ihrer Fragen zur Verfügung.
IT-Forensik
(auch Computer-Forensik oder Digitale Autopsie genannt) behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen.
Die Feststellung des Tatbestandes und der Täter geschieht durch die Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren. Dies ist sowohl bei PCs und Notebooks als auch bei Mobil Devices aller Art möglich. Bei Mobiltelefonen und Tablets können durch uns alle Betriebssysteme (Apple iOS auf iPhone und iPad, Android auf den meisten Handys aller anderen Hersteller) untersucht werden.
Leistungen
Sie haben einen Schaden an Ihrer EDV.
Doch: Wer ist Verursacher? Wer trägt die Verantwortung?
Sie vermuten Datenmanipulation oder Sabotage?
Eine Abklärung kann größeren Schaden abwehren.
Die IT-Forensik (auch Computer-Forensik oder Digitale Autopsie genannt) behandelt die Untersuchung von verdächtigen Vorfällen im Zusammenhang mit IT-Systemen. Die Feststellung des Tatbestandes und der Täter geschieht durch die Erfassung, Analyse und Auswertung digitaler Spuren. Dies ist sowohl bei PCs und Notebooks als auch bei Mobil Devices aller Art möglich. Bei Mobiltelefonen und Tablets können durch uns alle Betriebssysteme (Apple iOS auf iPhone und iPad, Android auf den meisten Handys aller anderen Hersteller) untersucht werden.
Beweissicherung und Datenwiederherstellung sind nicht nur (aber auch) im kriminalistschen Bereich ein wachsendes Thema. Wo Datenwiederherstellung für Firmen und Privatpersonen relevant ist, sind Rechtsanwälte, Staatsanwaltschaften und Gerichte im Zusammenhang mit Strafverfolgung auf die fundierte fornesische Analyse eines zertifizierten Sachverständigen angewiesen, die nachvollziehbar und gerichtsverwertbar ist.
Als Sachverständiger IT-Forsenic stehe ich Ihnen zur Klärung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Sprechen Sie mich direkt an.
Karsten Königsfeld
Telefon 06409 80180
Ist Ihre EDV wirklich sicher gegen Angriffe von außen?
Ein Penetrationstest bringt Ihre EDV-Schwachstellen ans Licht und hilft, Ihre EDV sicherer zu machen.
Als Dekra zertifizierter IT Forensik Analyst helfe ich, interne und externe Penetrationstest durchzuführen und zu überwachen.
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Karsten Königsfeld
Telefon 06409 80180
Was ist Ihre EDV Wert?
Was in der EDV ist von Wert?
Wie hoch ist ein Schaden zu bemessen?
Wir ermitteln für Sie einen verlässlichen Markt- oder Verkehrswert für Tätigkeiten, Dienstleistungen und Sachwerte in der EDV.
Dies ist eine wichtig Grundlage bei aufkommenden Rechtsstreitigkeiten.
Lassen Sie uns helfen, Ihr Recht durchzusetzen und Klarheit zu schaffen.
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Karsten Königsfeld
Telefon 06409 80180
Sie benötigen Sachverstand bei einer Anschaffung oder bei einem EDV-Fachthema, das Ihnen fremd ist?
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen mit klaren Worten das leider übliche Fachchinesisch zu entwirren und die wahren Zusammenhänge klar darzustellen.
Durch meine langjährige Erfahrung in der EDV verfügen wir über eine großen Erfahrungsschatz und Fachkenntnisse.
Dieser Sachverstand kann Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
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Karsten Königsfeld
Telefon 06409 80180
Mit der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, benötigen Firmen ein Konzept zum Datenschutz, das im Unternehmen verfolgt und nach außen kommuniziert wird.
Bei Nichterfüllung der Anforderungen drohen immens hohe Strafen und Bußgelder, die in der DSGVO vorgesehen sind. Bisher lag der Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes für Bußgelder bei 50.000 Euro bzw. maximal 300.000 Euro für sehr schwere Verstöße. Bisher haben Datenschutzbehörden den oberen Rahmen der Bußgelder nur sehr selten und bei dauerhaften Verstößen ausgereizt. Das wird sich ändern. Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes vor. Der hohe Bußgeldrahmen ist ein Kernbestandteil der DSGVO, um auch gegen global agierende Unternehmen ein effektives Mittel bei Datenschutzverstößen zur Hand zu haben.
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten, der die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen begleitet und für die Meldung gegenüber der Behörden zur Verfügung steht?
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Karsten Königsfeld
Sachverständiger
IT-Forensic
Burgstraße 31
35444 Biebertal
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